Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher fand von 1945 bis 1946 statt und war das erste der zwölf Nürnberger Nachfolgeverfahren als Teil der alliierten Nachkriegsjustiz. Er wurde im Justizpalast in Nürnberg abgehalten.
Bei diesem Prozess wurden insgesamt 24 hochrangige Nazi-Führer angeklagt, unter anderem Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer und Karl Dönitz. Der Prozess wurde von den vier alliierten Mächten – den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion – gemeinsam durchgeführt.
Die Anklagepunkte gegen die Angeklagten umfassten unter anderem Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wurden Beweise für Kriegsverbrechen wie Genozid, Massenerschießungen, Menschenexperimente und Zwangsarbeit vorgelegt.
Der Nürnberger Prozess führte zur Etablierung des internationalen Völkerstrafrechts als Reaktion auf die begangenen Gräueltaten während des Nationalsozialismus. Das Urteil wurde am 1. Oktober 1946 verkündet und zwölf der angeklagten Personen wurden zum Tode verurteilt, drei erhielten lebenslange Haftstrafen und vier wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren verurteilt.
Der Prozess legte den Grundstein für weitere Kriegsverbrecherprozesse, darunter die Tokioter Prozesse in Japan. Er gilt als Meilenstein in der Entwicklung internationaler Strafgerichtsbarkeit und hat zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs beigetragen.
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